Psychische Gefährdungsbeurteilung Befragung

Zusammenfassung: Die psychische Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Die Arbeitsbedingungen müssen objektiv analysiert werden. IPF Wenzel setzt eine Methode ein, bei der die Arbeitsbedingungen auf Basis einer Mitarbeiterbefragung in allen Abteilungen des Unternehmens individuell hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials priorisiert werden.

Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung durch Unternehmen

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist für Unternehmen seit Anfang 2014 durch die in 2013 erfolgte Novelle des Arbeitsschutzgesetzes vorgeschrieben. Konkret heisst es im Gesetz: „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. […] Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch […] psychische Belastungen bei der Arbeit.“ (ArbSchG §5).

Unter psychischer Belastung wird in diesem Zusammenhang nach der Norm EN ISO 10075 „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“ verstanden. Es geht bei dem Thema also um äußere Einflüsse, die vom Unternehmen zumindest prinzipiell beeinflussbar sind.

Unternehmen sind also in der Pflicht, zu handeln.

Messung der Arbeitsbedingungen

Diese äußeren Einflüsse, im Gesetz ist von den „Arbeitsbedingungen“ die Rede, sind zu unterscheiden von der individuellen, subjektiv empfundenen psychischen Beanspruchung der Beschäftigten. Zu den Arbeitsbedingungen zählen wir:

  • Arbeitsaufgaben und Arbeitsinhalte: Dabei geht es zum Beispiel darum, wie abwechslungsreich die Tätigkeit ist, ob Ziele klar definiert sind und wie groß der Entscheidungsspielraum im Rahmen der Tätigkeit ist.
  • Arbeitsorganisation: Wie sind die Strukturen und Abläufe organisiert? Wie hoch ist das tägliche Arbeitspensum? Sind alle für die Arbeit notwendigen Informationen verfügbar? Wie lässt sich die Arbeit mit dem Privatleben vereinbaren (Work-Life-Balance)?
  • Arbeitsumgebung: Wie steht es zum Beispiel um die Arbeitsplatzergonomie? Sind die Beschäftigten Lärm oder Gerüchen ausgesetzt?
  • Führungsverhalten: Erfahren die Beschäftigten Wertschätzung und Respekt seitens ihrer Führungskraft? Sind Anweisungen klar und eindeutig? Ist die Verteilung der Arbeit durch die Führungskraft gut organisiert?
  • Zusammenarbeit im Team: Unterstützen sich die Kolleginnen und Kollegen gegenseitig oder arbeiten die Teammitglieder eher alleine und für sich?

Um diese Arbeitsbedingungen objektiv zu erfassen, setzen wir einen standardisierten Fragebogen ein, der die Arbeitsbedingungen umfassend abbildet.

Beurteilung des psychischen Gefährdungspotenzials der Arbeitsbedingungen

Je nach Tätigkeit kann das psychische Gefährdungspotenzial der verschiedenen Arbeitsbedingungen durchaus unterschiedlich ausfallen. So sind zum Beispiel Tätigkeiten im Freien und mit Maschinen häufig mit Lärm verbunden. Das muss nicht automatisch psychisch belastend sein, sofern geeignete Lärmschutzmassnahmen angewendet werden. Ganz anders kann sich – möglicherweise deutlich geringerer – Lärm bei Tätigkeiten im Büro auswirken, wenn dadurch die Konzentration auf die Arbeit gestört wird. Grundsätzlich kann bei den meisten Arbeitsbedingungen davon ausgegangen werden, dass ihr psychisches Gefährdungspotenzial auch von der Tätigkeit an sich abhängt.

Wie aber soll ein Unternehmen wissen, welche Arbeitsbedingungen nun tatsächlich besonders gefährlich hinsichtlich psychischer Belastung der Beschäftigten sind? Bei welchen Bedingungen und in welchen Unternehmensbereichen besteht der größte Handlungsbedarf?

Eigene Methode von IPF Wenzel zur individuellen Analyse des psychischen Gefährdungspotenzials

Wir haben im Rahmen unserer Projekte eine eigene Methode entwickelt, die es uns erlaubt, das psychische Gefährdungspotenzial der Arbeitsbedingungen individuell und tätigkeitsbezogen zu evaluieren.

Die Basis dafür ist eine Mitarbeiterbefragung, also die Befragung aller Beschäftigten des Unternehmens. Dabei setzen wir neben Fragen zur objektiven Beurteilung der Arbeitsbedingungen spezielle Fragen zu psychischen Beschwerden ein. Diese Angaben werden analytisch mit den Arbeitsbedingungen verknüpft. Als Ergebnis erhalten wir eine Priorisierung der Arbeitsbedingungen hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials. Dadurch ist es dem Unternehmen im Nachgang möglich, sich bei Folgemaßnahmen zunächst auf die zentralen Gefährdungen zu konzentrieren – und zwar individuell zugeschnitten auf einzelne Unternehmens- und Tätigkeitsbereiche.

Sprechen Sie uns an!

Sind Sie an der Analyse der psychischen Gefährdung durch die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen interessiert? Sprechen Sie uns gerne an.

Wir freuen uns über Ihre Anfrage. Und helfen Ihnen auch gern bei der Erstellung eines Fragebogens. Um uns eine E-Mail zu senden, nutzen Sie bitte das unten stehende Formular. Gerne können Sie aber auch Ihren eigenen E-Mail-Client verwenden und eine E-Mail an diese Adresse senden: info@ipf-wenzel.de.

Oder Sie rufen an: +49 (0) 2191 – 37 67 458. Sollten Sie den Anrufbeantworter erreichen, zögern Sie nicht, eine Nachricht zu hinterlassen. Wir melden uns kurzfristig. Und gerne kommen wir auch zu Ihnen ins Haus, um uns persönlich vorzustellen.


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